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Prüfung von neuem beginnen
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wpsu
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Prüfung von neuem beginnen
Guten Tag
Meine Frage betrifft einen Bekannten. Er hatte vor Jahren den Führerausweis bestanden. Im Jugendlichen Leichtsinn ging es dann soweit, dass er den Ausweis für immer abgeben musste. Damals hies es er müsse wieder von vorne anfangen.
Nun hat er sich entschlossen, den Start zu wagen und meldet sich also dem nächst an. Wie sieht es aus mit Fahrstunden oder Anzahl deren?
Gibt es eine mindest Anzahl an Fahrstunden für wieder Lenker?
Wird er normal als Neulenker eingestuft?
Wann kann er mit der Verkehrskunde beginnen?
Besten Dank für Eure Weiterhilfe.
Gruss wpsu
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| 19.03.2007 12:01 |
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derfahrlehrer
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RE: Prüfung von neuem beginnen
Hallo.
In dem beschriebenen Fall wird er ganz normal als Neulenker eingestuft. Es gibt in der schweiz kein gesetzliches Minimum für Anzahl Fahrstunden. Insofern wird er ganz normal seine Ausbildung beim Fahrlehrer absolvieren können.
Den Verkehrskundekurs darf er erst besuchen, wenn er die Theorieprüfung bestanden hat, d.h. wenn er im Besitze eines Lernfahrausweises ist.
Freundliche Grüsse
Der Fahrlehrer
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| 23.03.2007 12:00 |
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wpsu
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RE: Prüfung von neuem beginnen
Vielen Dank für die Antwort. Mal sehen wie es dann verläuft, zuerst kommt ja nun die Theorie.
Danke nochmal und freundliche Grüsse
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| 24.03.2007 17:17 |
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Aero
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RE: Prüfung von neuem beginnen
Hallo zusammen,
Ich bin der obengenannte "Fall". Mit meinen 45 Jährchen habe ich soeben meine Theorie im ersten Anlauf bestanden.
Leider musste ich Job / Zeitbedingt die Prüfung (Theorie und auch nachher die Praxis) ausserkantonal verlegen. Der Nachteil bei der Geschichte: Während andere den L-Ausweis sofort ausgehändigt bekamen, wird mir dieser per Post zugeschickt. Das dauert aber erfahrungsgemäss.
Nun meine Frage: Darf ich trotzdem mit einer erlaubnisberechtigten Begleitperson, Lernfahrten unternehmen oder mich für die Verkehrskunde anmelden. Oder muss ich definitiv warten, bis ich im Besitz des Lernfahrausweises bin?
Herzlichen Gruss
Aero
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2007 21:08 von Aero.
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| 16.05.2007 20:18 |
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derfahrlehrer
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RE: Prüfung von neuem beginnen
Halo Aero!
Unter gar keinen Umständen darfst Du so fahren gehen, auch nicht mit der Begleitperson. Es würde genau so geahndet, als wärst Du ohne Führerschein unterwegs.
Mit dem Verkehrskundekurs verhält es sich gleich: Es darf niemand den obligatorischen Verkehrskundeunterricht besuchen, welcher nicht im Besitz eines Lernfahrausweises ist.
Also gedulde Dich noch ein wenig.
Gruss
Der Fahrlehrer
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| 17.05.2007 19:31 |
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Aero
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RE: Prüfung von neuem beginnen
Hallo Fahrlehrer,
Damit, mit meiner Frage und Deiner Antwort, so glaube ich, hilfst Du vielen bei ähnlichen Fragen. Vielen Dank.
Gruss Aero
P.S.: Bei weiteren Fragen wende ich mich ganz sicher weiter an Sie. Und lustig wird ganz sicherlich, wenn ich meine erste "Fahrstunde" machen werde.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2007 21:07 von Aero.
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| 17.05.2007 19:53 |
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