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Theorieprüfung vor dem 18.Geburtstag
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MorSch
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Theorieprüfung vor dem 18.Geburtstag

aalso:
um meine Gewohnheit, die Regeln zu umgehen, zu vervollkommnen:

ich werde Ende August 18 Jahre alt, und im Juni hab ich Zwischenprüfungen in meiner Lehre.
weil ich da keine Reibungen haben will, will ich am liebsten die Theorieprüfung früher machen.

ich hab gelesen, man kann das Gesuch für die Theorieprüfung erst einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgeben...
anders bei der Kategorie A1: da kann man das Gesuch 2 Monate vor dem 16. Altersjahr aufgeben...

wäre es theoretisch legal (Grauzonen sind mir auch völlig recht), wenn ich mich für einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 bewerbe (muss ich 60 Franken für den Rollerlernfahrausweis drauflegen?)und die Theorieprüfung im Januar mache?
Meine Nachforschungen haben ergeben, dass die Theorieprüfung 2 Jahre gültig ist, und dann könnte ich mit der direkt zum B-Lernfahrausweis kommen, oder?
kann ich während dem Roller-Lehrausweis auch schon den Verkehrskundekurs machen (den braucht A1 ja auch), und muss ich den während dem B-Lernfahrausweis nicht mehr machen?

ach ja: die Prüfungskosten variieren von Kanton zu Kanton, kann das sein? ich hab schon so viel verschiedenes gelesen...

Vielen Dank, dass Sie Ihre Nerven durch Leute wie mich so strapazieren lassen...Wink

gruss
Moritz

24.11.2007 00:43
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derfahrlehrer
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Beitrag: #2
RE: Theorieprüfung vor dem 18.Geburtstag

Hallo: Es ist keine Umgehung von Regeln, sondern gang und gäbe, das machen viele Leute so. Es funktioniert genau so wie Sie es selber beschrieben haben, Sie können sofort die Kat. A1 anfordern. Ebenso geht das auch mit dem Verkehrskundekurs. Alles kein Problem. Was gemacht ist, ist gemacht...Smile und alles ist dann auch gültig für Kat. B.
Die Gebühren variieren tatsächlich von Kanton zu Kanton.

Freundliche Grüsse vom absolut nicht genervten oder gestressten Fahrlehrer (Genau für solche Fragen gibt es ja Foren.)

01.12.2007 14:53
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MorSch
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Beitrag: #3
RE: Theorieprüfung vor dem 18.Geburtstag

MorSch schrieb:
wäre es theoretisch legal (Grauzonen sind mir auch völlig recht), wenn ich mich für einen Lernfahrausweis der Kategorie A1 bewerbe (muss ich 60 Franken für den Rollerlernfahrausweis drauflegen?)und die Theorieprüfung im Januar mache?


muss ich dann den Roller-Lernfahrausweis überhaupt bezahlen, oder darf ich auch nach der Theorieprüfung sagen, ich will doch keinen Lernfahrausweis?

danke

01.12.2007 15:48
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derfahrlehrer
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Beitrag: #4
RE: Theorieprüfung vor dem 18.Geburtstag

Doch, unbedingt den Lernfahrausweis bezahlen und annehmen, sonst funktioniert das Vorhaben nicht: Um einen Verkehrskundekurs zu besuchen muss man nämlich laut Gesetz im Besitze eines gültigen Lernfahrausweises sein!
Gruss
Der Fahrlehrer

01.12.2007 23:30
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